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Finanzpolitik

Die Mitte Kanton Luzern setzt sich für einen nachhaltige und weitsichtige Finanzpolitik mit ausgeglichenen Einnahmen und Ausgaben ein. Dies stellt sicher, dass der Kanton Luzern mit zukunftsgerichteten Investitionen attraktiv bleibt, eine gute Grundversorgung anbietet und die künftigen Herausforderungen gut meistert.

 

Grundsätze unserer Haltung

  • Einnahmen und Ausgaben müssen sich mittelfristig die Waage halten. Nur wenn Kanton und Gemeinden ausgeglichene Rechnungen aufweisen, können sie langfristig ihre Aufgaben wahrnehmen.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass dem Kanton Luzern und den Gemeinden für die Erbringung von öffentlichen Leistungen zu Gunsten der Luzerner Bevölkerung und der Luzerner Wirtschaft die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
  • Risiken, welche zu einem kurzfristigen Einnahmenrückgang führen können (z.B. SNB, NFA etc.) sind vorbeugend mit geeigneten Massnahmen abzufedern.

 

Stabile Ausgaben

  • Die bisher erbrachten Leistungen werden regelmässig
  • Dank nachhaltigen Einsparungen bei bisherigen Leistungen, Effizienzsteigerungen und der Stärkung der Finanzkraft kann der Kanton in neue, zukunftsgerichtete Leistungen investieren.
  • Die Konsumausgaben der öffentlichen Hand entwickeln sich maximal im Rahmen des BIP des Wirtschaftsraums Luzern. Um dies zu erreichen, ist kontinuierlich zu prüfen, ob kostentreibende Faktoren abgebaut werden können.
  • Durch regelmässige Investitionen in eine bedarfsgerechte Infrastruktur wird ein Investitionsstau vermieden und die Grundlage für die erfolgreiche Zukunft unseres Kantons geschaffen.

 

Soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit

  • Wir bekennen uns zur Unterstützung der sozial Schwächeren. Dabei anerkennen wir eine subsidiäre Unterstützungspflicht der öffentlichen Die Eigenverantwortung ist konsequent einzufordern, Arbeit muss sich lohnen.
  • Finanzschwache Personen werden mit sozialstaatlichen Leistungen (Prämienverbilligung, wirtschaftliche Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen ) unterstützt.
  • Jede einzelne sozialstaatliche Leistung ist periodisch zu hinterfragen. Die Mittel sind zielgerichtet einzusetzen und Mitnahme-Effekte sowie Fehlanreize zu verhindern.

 

Steuer- und Gebührenbelastung natürlicher und juristischer Personen

  • Wir fordern eine Steuerbelastung der natürlichen Personen unter dem schweizerischen Durchschnitt.
  • Wir streben bei der Steuerbelastung der juristischen Personen unverändert eine Rangierung in den „Top Five“ der Kantone an.
  • Der Kanton bleibt auch im Umfeld von veränderten internationalen steuerlichen Rahmenbedingungen attraktiv für Unternehmen.
  • Die Kirchensteuern für natürliche und juristische Personen sollen beibehalten

 

Funktionierender Service Public

  • Die Mitte setzt sich für eine funktionierende und wohnortsnahe Grundversorgung in allen Bereichen (Bildung, Gesundheit, Mobilität, Sicherheit, Datenleitungen, Energie usw.) ein.
  • Der Service Public für die Bevölkerung und die Wirtschaft wird zu fairen Konditionen angeboten.

 

Verhältnis Bund / Kanton / Gemeinden

  • Die Mitte will ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Bund, Kanton und Gemeinden. Entscheidungskompetenz und Ausgabenpflicht sind unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips auf der gleichen Staatsebene anzusiedeln.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass die Abhängigkeit vom nationalen Finanzausgleich verringert wird.
  • Die Mitte will, dass mit dem kantonalen Finanzausgleich die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden weiter verkleinert wird.

Mitarbeitende der öffentlichen Hand

  • Gut qualifizierte und motivierte Mitarbeitende sind die Basis für eine effektive und effiziente   Erbringung der definierten Leistungen.
  • Die Mitte setzt sich für leistungs- und marktgerechte Anstellungsbedingungen für alle Mitarbei tenden ein.
  • Mit geeigneten Massnahmen (z.B. Aus- und Weiterbildung) soll sichergestellt werden, dass der Kanton und die Gemeinden über gute und genügend Fachkräfte verfügen.

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